Rauchschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o.ä. verboten nach DIN 4066
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Damit die Rauchschutztür ihre Schutzfunktion im Ernstfall erfüllt, muss sie jederzeit frei schließen. Durch das Anbringen der entsprechenden Brandschutzzeichen weisen Sie Ihre Besucher und Mitarbeiter explizit darauf hin, dass jedes Behindern oder Blockieren der Schutztür untersagt ist.
Das Hinweisschild für Rauchschutztüren bestellen Sie bei uns in den Größen 74 x 210 mm oder 105 x 297 mm gemäß DIN 4066 . Wir liefern Ihre Brandschutzschilder als selbsthaftende Folienschilder, auf Wunsch auch langnachleuchtend oder doppelseitig für Glastüren.
Eigenschaften:
- hochwertiger Sieb-/Digitaldruck (je nach Material)
- UV-Licht beständig
- witterungsbeständig
- nach DIN 4066
- Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot
- Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß
- Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz
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