

Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei - Verkehrsschild VZ 1026-38
Das Zusatzzeichen "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" mit der VZ 1026-38 dient als zusätzliche Angabe für reguläre Verkehrsschilder. Es zeigt an, dass ein Verkehrsverbot nicht für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft gilt.
Dieses Zusatzzeichen 1026-38 wird häufig in Kombination mit dem Verkehrsschild VZ-Nr. 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" gesetzt. Durch das Zusatzzeichen kann das Verkehrsverbot für bestimmte Fahrzeuge aufgehoben werden, in diesem Fall für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Das Zusatzzeichen VZ 1026-38 "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" steht wie die meisten Zusatzzeichen 1026-38 immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.