

Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei - Verkehrsschild VZ 1020-13
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Dieses Zusatzzeichen 1020-13 wird häufig in Kombination mit dem Verkehrsschild VZ-Nr. 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" gesetzt. Durch das Zusatzzeichen kann das Verkehrsverbot für bestimmte Verkehrsteilnehmer aufgehoben werden, in diesem Fall für Inline-Skater und Rollschuhfahrer.
Das Zusatzzeichen VZ 1020-13 "Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei" steht wie die meisten Zusatzzeichen 1020-13 immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht. Es kann allerdings im Gegensatz zu anderen Zusatzzeichen auch allein stehen.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Zubehör

