

Seitenstreifen befahren - Verkehrsschild VZ 1013-50
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Dieses Zusatzzeichen 1013-50 wird gesetzt, wenn zum Beispiel aufgrund von Baustellen oder Gefahrenstellen auf den Seitenstreifen ausgewichen werden muss. Auch bei einem hohen Verkehrsaufkommen kann der Seitenstreifen in Einzelfällen freigegeben werden.
Das Zusatzzeichen "Seitenstreifen befahren" gilt so lange, bis das Zusatzzeichen "Seitenstreifen räumen" mit der VZ-Nr. 1013-51 die Erlaubnis aufhebt. Fährt der Verkehrsteilnehmer auf dem Seitenstreifen, muss er gegenüber diesem Verkehrszeichen besonders aufmerksam sein.
Das Zusatzzeichen VZ 1013-50 "Seitenstreifen befahren" steht wie die meisten Zusatzzeichen immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.