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Seitenstreifen befahren - Verkehrsschild VZ 1013-50

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  • Material: Aluminium
  • Maße: 800 x 2250 mm
  • Bauart: Flachform oder Alform
  • Reflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • nach StVO §39 Abs.3

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.

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Beschreibung
Das Zusatzzeichen "Seitenstreifen befahren" mit der VZ 1013-50 dient als zusätzliche Angabe für reguläre Verkehrsschilder. Es zeigt dem Verkehrsteilnehmer an, dass er in dem ausgeschilderten Bereich auf dem Seitenstreifen fahren darf.

Dieses Zusatzzeichen 1013-50 wird gesetzt, wenn zum Beispiel aufgrund von Baustellen oder Gefahrenstellen auf den Seitenstreifen ausgewichen werden muss. Auch bei einem hohen Verkehrsaufkommen kann der Seitenstreifen in Einzelfällen freigegeben werden. Das Zusatzzeichen "Seitenstreifen befahren" gilt so lange, bis das Zusatzzeichen "Seitenstreifen räumen" mit der VZ-Nr. 1013-51 die Erlaubnis aufhebt. Fährt der Verkehrsteilnehmer auf dem Seitenstreifen, muss er gegenüber diesem Verkehrszeichen besonders aufmerksam sein.

Das Zusatzzeichen VZ 1013-50 "Seitenstreifen befahren" steht wie die meisten Zusatzzeichen immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht.

Material:

  • Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
  • Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech

Bauart und Montage:

  • Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
  • Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.

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