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Seitenstreifen nicht befahrbar - Verkehrsschild VZ 1007-60

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  • Material: Aluminium
  • Maße: 315 x 420, 450 x 600 oder 562 x 750 mm
  • Bauart: Flachform , Rundform oder Alform
  • Reflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • nach StVO §39 Abs.3

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.

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Beschreibung

Das Zusatzschild VZ 1007-60 "Seitenstreifen nicht befahrbar" weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass der vorhandene Seitenstreifen nicht befahren werden kann.

Zusatzschilder stehen immer unter einem regulären Verkehrsschild und nehmen auf dieses Bezug. Oft werden diese Zusatzschilder als Ergänzung zum allgemeinen Gefahrenzeichen gesetzt, um die Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Wachsamkeit aufzurufen.

Material:

  • Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
  • Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
  • Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech

Bauart und Montage:

  • Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
  • Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
  • Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.

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