

Seitenstreifen nicht befahrbar - Verkehrsschild VZ 1007-60
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Das Zusatzschild VZ 1007-60 "Seitenstreifen nicht befahrbar" weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass der vorhandene Seitenstreifen nicht befahren werden kann.
Zusatzschilder stehen immer unter einem regulären Verkehrsschild und nehmen auf dieses Bezug. Oft werden diese Zusatzschilder als Ergänzung zum allgemeinen Gefahrenzeichen gesetzt, um die Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Wachsamkeit aufzurufen.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.