Beschreibung
Das Verkehrszeichen "Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde mit Anzahl der Parkstände" mit der VZ 1044-12 dient als zusätzliche Angabe für reguläre Verkehrszeichen. Es zeigt an, dass ein Bereich für schwerbehinderte und blinde Verkehrsteilnehmer reserviert ist. Zusätzlich zeigt es die Anzahl der Parkstände an. wird meist in Kombination mit Verkehrszeichen gesetzt, die einen Parkplatz anzeigen. Durch das Verkehrszeichen 1044-12 ist der Parkplatz nur für Personen mit einer der genannten Behinderungen zugänglich.
Dieses Zusatzzeichen VZ 1044-12 steht wie die meisten Zusatzzeichen immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht.