Leiternspitzen
- Auf gewachsenem Boden vorgeschrieben – die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft verlangen Leiternspitzen
- Auch bei Leitern mit Traversen verwendbar – der Bestand muss nicht getauscht werden
- Für Holmquerschnitte von 64 x 25 bis 97 x 25 mm; zwei Stück je Verpackungseinheit
- TÜV-geprüft
| Material | Aluminium |
| Holmgröße | 64 x 25 - 97 x 25 mm |
| VPE | 2 STK . |
| Prüfung | TÜV-Zertifizierung |
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Combi Sicherheitszubehör
Beschreibung
Gemäß der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft müssen auf gewachsenem Boden Leiternspitzen verwendet werden.
Produkteigenschaften:
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Verwendbar auch bei Leitern mit Traversen
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Geeignet für Holmquerschnitte 64 x 25 mm bis 97 x 25 mm
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TÜV-geprüft
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