Fußbodenaufkleber Notausgang freihalten, Viertelkreis
Mit 900 x 900 mm markiert der viertelkreisförmige Bodenaufkleber die Freihaltefläche direkt vor dem Notausgang. Der rote Untergrund und die weiße Kennzeichnung machen sichtbar, dass Abstellen oder Lagern in diesem Bereich verboten ist.
Selbstklebende PVC-Folie ohne separaten Kleberauftrag
Die Kennzeichnung besteht aus selbstklebender PVC-Folie und lässt sich ohne Bohren anbringen. Ein zusätzlicher Kleberauftrag ist nicht erforderlich.
Fußbodenaufkleber Notausgang freihalten mit P023-Kennzeichnung
Aufgedruckt sind das weiße Symbol P023 nach DIN EN ISO 7010 für „Nichts lagern oder abstellen“ und der Text „NOTAUSGANG freihalten Abstellen oder Lagern verboten“. Die Gestaltung entspricht der ASR A1.3 von 2013 und verbindet die symbolische Sicherheitskennzeichnung mit einer klaren schriftlichen Anweisung.
Was bedeutet R9 bei diesem Bodenaufkleber?
Die Rutschhemmung R9 bezeichnet die Einstufung nach DIN 51130 . Die Ausführung entspricht außerdem der DGUV Regel 108-003 sowie der ASR A1.5/1,2 und unterstützt damit eine regelgerechte Kennzeichnung des Fluchtwegbereichs.
Merkmale im Überblick
- Größe 900 x 900 mm
- Ausführung als Viertelkreis
- Selbstklebende PVC-Folie
- Rutschhemmung R9
- Roter Grund mit weißer Schrift und weißem Symbol
- Beschriftung „NOTAUSGANG freihalten Abstellen oder Lagern verboten“
- Symbol P023 „Nichts lagern oder abstellen“
- Kennzeichnung nach DIN EN ISO 7010
- Rutschhemmung nach DIN 51130
- Entspricht DGUV Regel 108-003
- Entspricht ASR A1.5/1,2
- Entspricht ASR A1.3 von 2013
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