Fußbodenaufkleber Bereich freihalten, Halbkreis
900 x 450 mm misst die größere Ausführung dieser halbkreisförmigen Bodenmarkierung; für kompaktere Freihaltezonen steht ein zweites Format bereit. Der Aufkleber kennzeichnet Lager- und Abstellverbote unmittelbar auf dem Boden, also genau dort, wo Gegenstände nicht stehen sollen.
Selbstklebende PVC-Folie mit rutschhemmender Oberfläche
Die selbstklebende PVC-Folie wird direkt auf dem vorgesehenen Untergrund angebracht und angedrückt. Die halbrunde Kontur lässt sich dabei so ausrichten, dass die Markierung von einer Begrenzung aus sichtbar in die freizuhaltende Fläche hineinragt.
Mit Rutschhemmung R9 gemäß DIN 51130 ist die Oberfläche für eine Bodenkennzeichnung ausgelegt. Die Ausführung erfüllt zudem die DGUV Regel 108-003 sowie die Anforderungen der ASR A1.5/1,2 zur Rutschhemmung.
Fußbodenaufkleber Bereich freihalten in Rot und Weiß
Die rote Grundfläche schafft einen deutlichen Kontrast zu weißem Text und weißem Symbol. Die Beschriftung Bereich freihalten Abstellen oder Lagern verboten benennt die Vorgabe ohne Umwege. Das ist gerade an Stellen hilfreich, an denen eine Markierung auf Augenhöhe leicht übersehen würde.
Was bedeutet das Verbotszeichen P023?
Das verwendete Verbotszeichen P023 nach DIN EN ISO 7010 steht für Nichts lagern oder abstellen. Zusammen mit der ausgeschriebenen Anweisung kennzeichnet es eine Fläche, die frei von abgestellten oder gelagerten Gegenständen bleiben soll; die Ausführung erfüllt außerdem ASR A1.3 aus dem Jahr 2013.
Zwei Formate und alle Kennzeichnungen im Überblick
- Ausführung als Halbkreis
- Größe 600 x 300 mm oder 900 x 450 mm
- Selbstklebende PVC-Folie
- Rutschhemmung R9 gemäß DIN 51130
- Rote Grundfarbe
- Weiße Textfarbe
- Weiße Symbolfarbe
- Beschriftung Bereich freihalten Abstellen oder Lagern verboten
- Verbotszeichen P023 für Nichts lagern oder abstellen
- Kennzeichnung gemäß DIN EN ISO 7010
- Erfüllt DGUV Regel 108-003
- Erfüllt ASR A1.5/1,2
- Erfüllt ASR A1.3 aus dem Jahr 2013
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