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Förderung von Ladeinfrastruktur mit Bundesmitteln

B&S OnlineMagazin - Betriebe und Sicherheit
m3e Förderungen

Ladeinfrastruktur wird gefördert: Jetzt von staatlichen Zuschüssen profitieren

Gastkommentar von Dr. Christian Milan | M3E GmbH | 26. Oktober 2020 | Berlin

Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur gilt als wesentlicher Erfolgsfaktor für die fortschreitende Elektrifizierung unserer Mobilität. Im "Masterplan Ladeinfrastruktur" hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 in Deutschland 1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte zu errichten. Bis 2022 sollen allein 50.000 neue Ladepunkte entstehen. Aktuell gibt es in Deutschland etwa halb so viele Ladeeinrichtungen für E-Pkw, die Ziele der Regierung stellen also den Startschuss für ein ehrgeiziges Ladeinfrastruktur-Programm dar.

Um Unternehmen und Kommunen beim Auf- und Ausbau einer zukunftsfähigen öffentlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen und die Ausbauziele zu erreichen, hat der Staat einen großen Fördertopf eingerichtet. Angesichts der stark zunehmenden Zahl von Elektroautos, stellt der Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur eine perspektivisch auch ökonomisch sinnvolle Investition in die Zukunft dar – die heute noch gefördert wird. Wer die relevanten Förderprogramme sowie deren Anforderungen und Abläufe kennt, minimiert nicht nur die eigenen Kosten, sondern realisiert auch schneller einen wirtschaftlichen Betrieb.

Bis zu 50 Prozent Zuschüsse für Ladeinfrastruktur-Aufbau

Für den Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladestationen sowie die gegebenenfalls notwendigen Netzanschlüsse sind in der "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" feste Fördersätze vorgesehen. 

Förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie ist nur der Kauf von Ladeinfrastruktur, nicht das Leasing. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt im Rahmen von zeitlich befristeten Förderaufrufen und ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. So ist unter anderem die Nutzung von Ökostrom verpflichtend.

Staatliche Förderung 50 %

Normalladepunkte (AC) bis 22 kW

Förderung bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten

Die Maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro.

Schnellladepunkte (DC) ab 22 kW

Förderung bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten

Förderhöhe abhängig von Ladeleistung und regionalem Bedarf.

Maximaler Förderbetrag liegt je nach Konstellation zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro

Netzanschlüsse und Modernisierungsmaßnahmen

Bezuschussung bis zu 40 Prozent

Für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz stehen maximal 5.000 Euro pro Standort zur Verfügung.

Anschlussarbeiten an das Mittelspannungsnetz werden mit bis zu 50.000 Euro pro Standort bezuschusst.

Starkes politisches Augenmerk auf die Einrichtung von Ladestationen auf Kundenparkplätzen

Aktuell liegt ein Hauptaugenmerk der Förderpolitik des Bundes darauf, die Errichtung von Ladepunkten an (Kunden-)Parkplätzen zu unterstützen. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, müssen die Parkplätze an Werktagen mindestens 12 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Förderhöhe variiert für zeitlich uneingeschränkt und zeitlich eingeschränkt zugängliche Ladepunkte. Für Unternehmen und Kommunen kann es sinnvoll sein, eine Förderberatung in Anspruch zu nehmen, um wirtschaftlich zu planen und Fallstricke beim komplexen Antragsprozess zu vermeiden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung:

Der Ladepunkt muss werktags 12 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar sein.

 

Förderhöhe variiert nach Zugänglichkeit zum Ladepunkt:

Zeitlich eingeschränkte Ladepunkte können geringer Förderungen nach sich ziehen als Ladepunkte mit uneingeschränktem Zugang.

Ladestation für Kundenparkplatz | Supermarkt, Mall, Baumarkt

Quelle: Viktoriia Hnatiuk | Shutterstock

Weitere Förderprogramme für Ladeinfrastruktur

Neben dem Förderprogramm des Bundes gibt es vereinzelt auch auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen Fördermittel zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zwar sind die großen Förderprogramme in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen nicht kombinierbar mit der Ladeinfrastruktur-Förderung des Bundes. Für Unternehmen kann es jedoch je nach angestrebtem Nutzungsmodell vorteilhaft sein, die Landesprogramme in Anspruch zu nehmen, da diese im Gegensatz zu dem Bundesprogramm auch den Aufbau gewerblicher, nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen fördern. Schließlich gibt es auch Energieversorger und Stadtwerke, die unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für Ladeinfrastruktur bereitstellen. Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr dynamisch und regelmäßig Änderungen unterworfen, weshalb Fördermittelexperten zurate gezogen werden können, um auf dem aktuellen Stand zu sein und von der maximalen Fördersumme zu profitieren.


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