30 Tage Rückgaberecht
Trusted Shops
Ekomi 4,9 von 5
Sale

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur E-Mobilität

Von Fabio Schill & Jens Schuster / 10. Oktober 2020 / Berlin

B&S OnlineMagazin - Betriebe und Sicherheit

Die Elektromobilität wirft als innovative Antriebstechnologie viele Fragen auf. Wir möchten an dieser Stelle die wichtigsten beantworten.

FAQ-Elektromobilität

Welche Fahrzeuge gelten als Elektromobil?

Grundsätzlich gilt jedes elektrisch betriebene Fahrzeug als Elektromobil, als nicht nur E-Autos, sondern auch Elektrobusse, Elektro-Lkw, Pedelecs, E-Scooter und diverse Nischenprodukte, die auf einen Elektroantrieb setzen.

Die Ansätze sind vielfältig und bisweilen kreativ. Während Pedelecs, E-Scooter und Elektrofahrräder für viele Menschen als Freizeit- und Spaßprodukte gelten, die vor allem mit den umweltfreundlichen Fahrrädern substituiert werden, so gilt die E-Mobilität im Kraftfahrzeugbereich, als Schlüssel zum Bewältigen des Klimawandels. Die mit Hochvolt-Technik betriebenen Fahrzeuge sollen mittel- bis langfristig die Verbrennertechnik ersetzen. Nicht nur E-Autos, sondern auch E-Busse und E-Lkw gelten als zukunftsträchtig. Vor allem letztere können nicht nur Abgas-Emissionen extrem vermindern, sondern gelten auch als Schlüssel zur Verringerung der Lärmemissionen.

Was soll der Verkehrswechsel zur E-Mobilität bewirken?

Die Emissionen durch die Industrie und das ständig wachsende Verkehrsaufkommen sind innerhalb eines Jahrhunderts exorbitant gestiegen und werden für die zunehmenden Klima- und Umweltprobleme verantwortlich gemacht. Ihnen wird ein großer Anteil an der Luftverschmutzung und der Erderwärmung zugerechnet. Die E-Mobilität soll dem entgegenwirken.

Mit ihrer Hilfe sollen neben den Co2- auch die Lärmemissionen reduziert und die Luftqualität verbessert werden. Gerade in den Innenstadtgebieten und Ballungsgebieten wird diese Technologie zunehmend in Gesamtkonzepte gegossen und etabliert, die Verkehrswende zu erreichen. So soll der Straßenverkehr sauberer und in Kombination mit dem Radverkehr entlastet werden. Vielerorts halten sogar Konzepte Einzug, welche den bisherigen Verkehr von Benzinern und Dieselfahrzeugen völlig aus den Innenstädten verbannen wollen. Gerade an dieser Stelle gewinnt die Elektromobilität für den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) an Bedeutung.

Elektromobilität und häufig verwendete Begriffe - wir klären auf

Was versteht man unter dem Begriff Ladetechnik?

Ladetechnik ist ein Sammelbegriff unter den im weitesten Sinne jedes technische Gerät fällt, welches einen Akku laden kann.

Das Ladekabel für ein Iphone fällt demnach genauso unter Ladetechnik, wie das Ladegerät für wiederaufladbare Akkus oder der Akkuladegerät vom Hundehalband. Auch die Ladesäule oder die Wallbox zählen zur Ladetechnik. Ladestationen, wie Wallboxen und Ladesäulen fallen demnach wie ein einfaches Ladekabel unter den Begriff der Ladetechnik.

Was ist mit Ladeinfrastruktur gemeint?

Unter Ladeinfrastruktur versteht man komplexere Ladetechnik, die nicht nur ein Gerät lädt, sondern mittels Software auch Überwachungs-, Steuerungs- und Abrechnungsfunktionen übernimmt.

Daher spricht man vor allem bei den Ladestationen von E-Autos und Elektrobussen von Ladeinfrastruktur. Ladeinfrastruktur umfasst demnach nicht nur den reinen Ladevorgang, sondern bildet auch die notwendigen Prozesse und weitergehenden Funktionen mittels technischer Lösungen ab, die bei gewerblicher Aufstellung unerlässlich sind.

Wallbox und Ladesäule - Was ist der Unterschied?

Die Wallbox ist eine kleine kompakte Ladestation die vor allem bei Privatanwendern beliebt ist und die Ladesäule eine größere, die vor allem zur Aufstellung in der Öffentlichkeit verwendet wird.

Grundsätzlich können Wallbox und Ladesäule je nach Ausstattung für private und kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Sie fallen beide unter den Allgemeinbegriff "Ladestation". Dennoch werden die kleineren, kompakten Wallboxen vor allem auf Privatgrundstücken an der Häuserwand befestigt oder auf einem Ständer neben dem Parkplatz des privaten E-Autos montiert. Die größeren Ladesäulen hingegen werden bevorzugt von gewerblichen Stromanbietern verwendet, die den Strom für die E-Autos in öffentlichen Bereichen vertreiben.

Eine Familie steht vor einem Haus mit Solaranlage und Wallbox zum Aufladen des E-Autos - ein Mann lädt an einer Ladestation sein Auto

Wo liegt der Unterschied zwischen AC und DC?

Es gibt 2 verschiedene Techniken zum Aufladen des Elektroautos. Die AC-Ladestationen arbeiten mit Wechselstrom, die DC-Ladestationen mit Gleichstrom.

Erstere wartet mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 und 43 kW auf, während letztere Ladegeschwindigkeiten von satten 350 kW erreichen kann. Der entscheidungsgebende Faktor ist hier der Preis und die aktuelle Verfügbarkeit. Wechselstrom-Anlagen - gerade beim privaten Gebrauch - sind derzeit die gängigen Ladestationen.

Wechselstrom vs Gleichstrom Schaltplan

Wichtige Fragen zur Planung von Ladeinfrastruktur-Projekten

Welche Ladeinfrastruktur ist am besten für mein Projekt geeignet?

Welche Ladeinfrastruktur sinnvoll ist hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:
Private oder gewerbliche Nutzung | Indoor oder Outdoor | Nutzerstruktur und Abrechnungsmodelle

Es spielen demnach die individuelle Faktoren der angestrebten Nutzung eine Rolle. Ein Projekt kann sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Gebrauch zugeschnitten sein. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob es sich um ein Indoor- oder Outdoor-Konzept handelt, der eine höhere IP-Schutzklasse benötigt. Die Anbindung eines Einzelparkplatz hat geringere Anforderungen an die technische Infrastruktur als die Einrichtung eines ganzen Ladeparks. Eine permanent wechselnde Nutzerschaft benötigt andere Abrechnungsmöglichkeiten als eine ausgewählte Anzahl an festen Nutzern. Vor allem bei kostenpflichtig zur Verfügung gestellten Angeboten muss eine transparente Abrechnung jederzeit gewährleistet sein. Lassen Sie sich deshalb bei solchen Projekten von qualifizierten Spezialisten wie Parkstrom eingehend beraten.

Wie kann ich die Ladestation mit dem Stromnetz verbinden?

Entweder integrieren sie die Ladestation in das bereits bestehendes Stromnetz oder sie ergänzen Ihre Räumlichkeiten um einen separaten Netzanschluss, der ausschließlich der Versorgung der Ladeinfrastruktur dient.

Grundsätzlich haben Sie demnach zwei Möglichkeiten, wenn es darum geht, Ihre Ladeinfrastruktur mit einem Stromnetz zu verbinden. Da sich die Erweiterung des bestehenden Netzanschlusses oftmals zeit- und kostenintensiv gestaltet, raten wir zur Einrichtung eines Lastmanagements. Selbiges bietet die Möglichkeit der Steuerung Ihres Strombedarfs, sodass eine Überlastung des Netzanschlusses sowie das Entstehen von Lastspitzen verhindert wird. Entsprechend Ihres persönlichen Bedarfs haben Sie die Wahl zwischen einem lokalen, statischen oder dynamischen Lastmanagement, um die Investitions- sowie die Bereitstellungskosten Ihres Energieversorgers zu reduzieren.

Wieviel kostet die Einrichtung eines Ladeparkplatzes?

Die Kosten für die Einrichtung einer Ladestation bemessen sich an deren benötigtem Funktionsumfang, deren Leistungsfähigkeit und den bautechnisch relevanten Kostenfaktoren am Aufstellungsort.

Die Gesamtkosten für die Einrichtung eines Ladeparkplatzes richten sich nach den Kosten für das jeweilige Ladestationen-Modell, den Kosten für technische Zusatzfunktionen, eventuellen Erschließungskosten und den bautechnischen Gegebenheiten am Einrichtungsort, die sich auf den Umfang der Installationsarbeiten auswirken. Berücksichtigen Sie unbedingt, dass Ladestationen auch laufende Kosten durch Wartungen verursachen. Zudem verlangen die Dienstleister die das Betreiben der Ladestationen ermöglichen eine kleine Gebühr.

Mit welchen Lieferzeiten muss ich bei der Auslieferung der Ladestationen rechnen?

Die Lieferzeit von Ladestationen beträgt aufgrund der hohen Nachfrage bei vielen Anbietern aktuell bis zu 12 Wochen. (Stand 10/2020)

Das liegt auch daran, dass es sehr viele spezielle Konfigurationsmöglichkeiten und Ausstattungsvarianten für einzelne Ladesäulen und Wallboxen gibt. Manche Anbieter wie das Unternehmen Parkstrom haben gängige Ladestation-Konfigurationen lagernd und können diese in wenigen Tagen anliefern.

Mit welchen Ladezeiten / Standzeiten muss ich bei einem Elektrofahrzeug rechnen?

Die Ladezeiten eines E-Autos und dessen Standzeiten hängen von den technischen Gegebenheiten der Ladestation und dem E-Fahrzeug selbst ab.

Die Dauer der Standzeit ist wichtig, um für den Betrieb möglichen Ladeumsätze oder die potentielle Auslastung der Ladesäule zu kalkulieren. Vor der Aufstellung sollte man sich daher als Betreiber über die vorhandenen Rahmenbedingungen, die Erfordernisse bzw. den genauen Zweck Gedanken machen. Steht die Säule beispielsweise auf einem abgegrenzten Firmengrundstück, welches nur nur tagsüber befahren werden kann, sollen nur bestimmte Nutzer die Ladestation nutzen können, sind die Nutzer Kurzlader oder stehen die Fahrzeuge vielleicht sogar über mehrere Tage auf dem Ladeparkplatz. Das alles sollte im Vorfeld geklärt werden, um die optimale Ladesäule und das passende Betreiberkonzept auszuwählen.

Während die Ladeleistung der Ladestation und die Technik der Ladestruktur (beispielsweise, ob eine AC- oder DC-Leitung vorliegt) bekannt sein sollte, so ist vor allem die Spezifikation der E-Autos eine schwierig einzuschätzendes Element in der Gesamtrechnung. Wieviel schnell eine E-Auto geladen werden kann (was die Standzeit beeinflussen kann) hängt vom kleinsten gemeinsamen Nenner ab, also auch von der Batterie des E-Fahrzeugs. Sie sollten daher darauf achten, dass der Ladevorgang nicht durch eine zu gering dimensionierte Ladeinfrastruktur signifikant ausgebremst wird.

Nachhaltigkeit & Förderung der Elektromobilität

Ist ein Aufladen per Photovoltaik-Anlage möglich?

Ja. Ein Aufladen der E-Autos mit regenerativem Strom aus Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich möglich.

Ein Großteil des Reizes der Elektromobilität rührt aus dem Umstand, dass selbige sehr viel schonender zur Umwelt ist als das bislang etablierte Modell der fossilen Brennstoffe. Dementsprechend ergibt es nur Sinn, die Energie, welche zum Aufladen der Vehikel verwendet wird, regenerativ zu gewinnen.

Ein Aufladen per PV-Anlage ist möglich, sollte allerdings bereits in der Projektierungsphase vorbereitet werden, denn die Integration von Solarenergie ist mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Beim Verkauf an Dritte kann es sein, dass die EEG-Umlage sowie die Gewerbesteuer eine Rolle spielen. Dies sollten Sie in der Planungsphase unbedingt berücksichtigen.

photovoltaikanlage für ladesäule ladestation

Was kann ich bei der Ladeinfrastruktur fördern lassen?

Ja. Ein Aufladen der E-Autos mit regenerativem Strom aus Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich möglich.

Ein Großteil des Reizes der Elektromobilität rührt aus dem Umstand, dass selbige sehr viel schonender zur Umwelt ist als das bislang etablierte Modell der fossilen Brennstoffe. Dementsprechend ergibt es nur Sinn, die Energie, welche zum Aufladen der Vehikel verwendet wird, regenerativ zu gewinnen.

Ein Aufladen per PV-Anlage ist möglich, sollte allerdings bereits in der Projektierungsphase vorbereitet werden, denn die Integration von Solarenergie ist mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Beim Verkauf an Dritte kann es sein, dass die EEG-Umlage sowie die Gewerbesteuer eine Rolle spielen. Dies sollten Sie in der Planungsphase unbedingt berücksichtigen.

Autorisierung von Nutzern an Ladesäulen & Abrechnung Ihres Stromverbrauchs

stromabrechnung-ladestationen

Autorisierung des Ladevorgangs durch E-Autofahrer

Die Nutzeranmeldung lässt sich über eine Reihe verschiedener Technologien regeln. Hierzu gehören RFID-Ladekarten, QR-Codes, Apps oder Direktbezahlsysteme.

Das passende System ist von der Art der Nutzung abhängig. So kann zum Beispiel der Zugang zu einer Ladestation auf die Nutzung durch die Mitarbeiter einer Firma mittels RFID-Kartenzugang beschränkt werden. Bei öffentlicher Ladeinfrastruktur wird eher mit einem Direktbezahlsystem per EC-Karte gearbeitet, da so die einfache und barrierefreie Nutzung durch nahezu jeden E-Autofahrer möglich wird.

Wie funktioniert die Erstellung von Abrechnungen an öffentlichen Ladesäulen?

Um Ladevorgänge auswerten und im Bedarfsfall abrechnen zu können, müssen intelligente Ladesysteme installiert und mit einem Backendsystem gekoppelt werden.

Wurde ein solches System etabliert, können alle Ladedaten leicht generiert und somit weiterverwendet werden. Bitte beachten Sie, dass eine kWh-genaue Abrechnung absolute Pflicht ist, sollte der Strom der Ladestation an Dritte weiterverkauft werden. Für diese benötigen Sie eich- und messrechtskonforme Ladesysteme. Auch hier gilt, dass alle administrativen Prozesse auf Wunsch von einer einem Dienstleister wie Parkstrom übernommen werden können.

Welche Vorteile bringt das Direkt-Bezahlsystem mit sich?

Das Direkt-Bezahltsystem ermöglicht das Bezahlen an Ladesäulen mittels der weit verbreiteten Girokarten.

Vor allem im deutschsprachigen Raum ist die EC-Karte als einfache Standard-Bezahlmethode etabliert. Allein in Deutschland sind weit mehr als 100 Millionen EC-Karten im Umlauf. Im Gegensatz zu den nach wie vor gängigen Roaming-Modellen, die eine vorherige Anmeldung des E-Auto-Fahrers erfordern, gestaltet sich die Zahlung per Girokarte sehr viel unkomplizierter. Gleichzeitig steht es den Anbietern von Ladesäulen frei, ein individuelles Tarifsystem für die Abrechnung mit den Kunden zu etablieren.

Finanzierung und steuerliche Aspekte

Kann die Investition in eine Ladestation steuerlich absetzbar?

Ja. Ladestationen können in der Regel innerhalb von 5 – 7 Jahren steuerlich abgeschrieben werden.

Dienstleister wie Parkstrom liefern Ihnen im Rahmen der Projektierungsphasen interessante Informationen, wie sich die Abschreibungen von Ladeinfrastruktur darstellen können und wie sich mögliche steuerliche Vorteile identifizieren lassen.

Ist eine Finanzierung oder ein Leasing möglich?

Ja, Ladeinfrastrukturen können mit verschiedenen Finanzierungs- und Leasingmodellen finanziert werden.

Nutzen Sie die sofortige Möglichkeit, die Kosten für die Aufstellung von Ladeinfrastruktur sofort und vollumfänglich geltend zu machen. Aufgrund der Regelmäßigkeit sind Leasingkosten zudem unter bestimmten Voraussetzungen umlagefähig

Darf ich meinen Mitarbeitern kostenlosen Ladestrom zur Verfügung stellen?

Ja. Das kostenfreie oder durch den Arbeitgeber vergünstigte Aufladen von privaten Hybrid- oder reinen Elektrofahrzeugen an einer Ladestation des Unternehmens ist trotz geldwertem Vorteil steuerfrei.

Der geldwerte Vorteil ist gleichsam steuerfrei, wenn eine betrieblichen Ladevorrichtung dem Arbeitnehmer überlassen wird. Trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten zunächst privat ist eine Erstattung im Rahmen gesetzlicher Pauschalen üblich. Wird der Dienstwagen privat geladen, so können die Stromkosten 1 zu 1 erstattet werden, da es sich um einen Auslagenersatz handelt, der grundsätzlich steuerfrei ist.

finanzielles e-mobilität icon

Betreiben von Ladestationen, z. B. durch Vermieter oder einer WEG

Wer darf eine öffentliche Ladesäule betreiben?

Grundsätzlich darf jedes Unternehmen eine Ladesäule gewerblich betreiben. Es müssen lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Ladeinfrastruktur zur kostenlosen Bereitstellung oder zum Verkauf von Strom kann entweder selbst verwaltet werden oder es wird durch einen externen Anbieter betrieben, wie z.B. dem spezialisierten Dienstleistungsunternehmen Parkstrom. Bei Nutzung solcher professionellen Dienstleister wird der Zugang sowie die Abrechnung der Beträge per Backend kontrolliert. Zudem ist im Bedarfsfall eine Entstörung via Fernzugriff möglich.

Sind Vermieter berechtigt, Ladestrom zu veräußern?

Vermietern steht es grundsätzlich frei Ladestrom zu verkaufen.

Wie jede Einnahmequelle hat dieser Schritt gewerbesteuerliche Folgen, weswegen das  Thema vorher in Bezug auf Kosten und steuerrechtliche Auswirkungen mit einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer besprochen werden sollte. Die Anschaffung von Ladesäulen oder Wallboxen macht vor allem dann Sinn, wenn aufgrund der Abschreibungs- und Fördermöglichkeiten eine günstige Anschaffung möglich ist. Gerade für Vermieter ist eine Prüfung von Leasingmöglichkeiten sinnvoll, da aufgrund der wiederkehrenden und planbaren Kosten solche Betreibermodelle grundsätzlich als umlagefähig zu bewerten sind.

Dürfen Mieter auf angemietete Stellplätze Ladestationen in Eigenregie installieren?

Nein. Der Mieter muss sich beim Vermieter vorab die Erlaubnis einholen, wenn er eine Wallbox oder Ladesäule installieren möchte.

Da die Einrichtung einer Ladestation an einem von einem angemieteten Stellplatz einen Eingriff in das Eigentum des Vermieters darstellt, muss die Installation einer solchen Ladeeinrichtung im Vorfeld detailliert mit dem Vermieter des jeweiligen Parkplatzes besprochen werden. Die gegenwärtige Rechtslage sieht nicht vor, dass selbiger eine Ladestation zur Verfügung stellen oder den Bau derselbigen durch den Mieter bewilligen muss. Es ist allerdings im Gespräch, dass die Bundesregierung es Mietern ermöglichen will, auf eigene Kosten Ladestationen an Stellplätzen einzurichten.

Darf ein Mitglied einer WEG ohne Zustimmung eine Ladestation installieren?

Aktuell ist noch die Zustimmung aller Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich.

Für die Installation eines Stellplatzes durch einen Wohnungseigentümer ist bisher die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer notwendig. Hier ist jedoch eine Anpassung der gegenwärtig gültigen Gesetzeslage durch die Bundesregierung zu erwarten, da diese Hürden zum Ausbau der Elektromobilität abbauen möchte. In Zukunft ist es wahrscheinlich, dass die Installation einer Wallbox oder einer Ladesäule von weiteren Wohnungseigentümern geduldet werden muss. Ob diese Ausgabe dann nur vom Ladeplatzinhaber getragen werden muss oder sogar die WEG die Kosten mittragen muss bleibt abzuwarten.

Ladestation auf Privatparkplatz oder WEG

Produkte
weitere 97 Produkte anzeigen
Kategorien
Themen