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Öffentliche Ladestationen für Elektroautos, Anbieter und Abrechnungssysteme

Von Fabio Schill | 26. Oktober 2020 | Berlin

B&S OnlineMagazin - Betriebe und Sicherheit

Öffentliche Ladesäulen | Die Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur bietet im Internet eine Möglichkeit über eine digitale Karte entsprechende Ladepunkte in Ihrer Nähe zu finden. Die Karte bietet eine Zoomfunktion und verschiedene Filter über der eine passende Ladestation gesucht werden kann.

PRAXISTIPP: Eigene Ladestation geplant? Jetzt fördern lassen.

Die im Rahmen der Corona-Krise beschlossenen Kaufprämien betreffen nicht nur elektrisch betriebene Fahrzeuge (Fahrzeuge mit Verbrenner-Antriebstechniken werden nicht gefördert), sondern auch die Installation und den Aufbau von Ladestationen. Da aufgrund des politischen Willens - der im Rahmen der Corona Krise zusätzlich verstärkt wird - mit einer signifikanten Steigerung der Anzahl an Elektroautos zu rechnen ist und zudem sehr gute Fördermittel bereitstehen, ist eine Teilnahme am Ausbau des Ladenetzes für kommerzielle Betreiber im Kleinen und Großen wirtschaftlich sehr interessant. Ob für Parkplätze im Einzelhandel, an Tankstellen, vor Kliniken, Ämtern oder in anderen öffentlichen Bereichen, die Aufstellung von Ladeinfrastruktur wird derzeit weitreichend gefördert.

Unser Elektromobilitäts-Partner Parkstrom informiert Sie gerne zu den interessanten Möglichkeiten für Ihr Projekt.

Eine aktuelle Übersicht zu öffentlich verfügbaren Ladesäulen bietet Ihnen die Bundesnetzagentur | Bildquelle: Shutterstock

Die Infrastruktur für die E-Mobilität und die Zahl der Stromanbieter für E-Autos wachsen

Verbrennermotoren bekommen zunehmend Konkurrenz durch immer leistungsfähigere E-Autos. Die zu Beginn größten Schwachstelle der E-Mobilität, der Mangel an Ladestationen, hat sich in den vergangenen Jahren durch den steten Ausbau des Ladesäulen-Netzwerks deutlich gewandelt. Das Ladenetzwerk wurde mittels privater und öffentlicher Betreiber sowohl in städtischen als auch ländlichen Gegenden stetig ausgebaut. So stehen mittlerweile zehntausende Ladesäulen in ganz Deutschland und Europa zur Verfügung, so dass es nur noch sehr wenig Planung verlangt, um auch längere Strecken mit einem E-Fahrzeug zurücklegen zu können. Ergänzend dazu hat sich in der Zwischenzeit die Reichweite der E-Fahrzeuge durch immer bessere Akkus stark verbessert und auch die Ladezeit wurde durch bessere Ladetechnik deutlich optimiert.

Verschiedene Abrechnungssysteme an öffentlichen Ladesäulen

Europaweit werden Sie auf eine Fülle von verschiedenen Ladesäulen mit unterschiedlichen Abrechnungssystemen stoßen. Oftmals werden diese mit einer eigenen Ladekarte oder einer speziell dafür entwickelten App freigeschaltet. Um die Tragweite dieses Umstandes zusammenzufassen: In Deutschland alleine existieren 300 unterschiedliche Ladekarten. Es ist daher so gut wie immer notwendig, sich bei dem jeweiligen Betreiber der Ladesäule zu registrieren.

UNSER TIPP: Giro-e Direktbezahlsystem | Zahlen mit Ihrer kontaktlosen Girokarte

Durch den Einsatz eines Direktbezahlsystems wird der Betrieb von Ladeinfrastruktur einfach und effizient, was die mit Giro-e ausgestatteten Ladesäulen besonders attraktiv für den öffentlichen und halböffentlichen Bereich macht. E-Auto-Fahrer können den Ladevorgang mit ihrer kontaktlosen Girokarte unkompliziert und ohne Vertragsbindung starten und beenden. Die Abrechnung erfolgt direkt und transparent. Der nach dem Ladevorgang im Display angezeigte Betrag wird innerhalb von ca. zwei Werktagen direkt vom Konto abgebucht. Der Buchungstext enthält einen Link, der zu einer Webseite führt, auf der alle Details zum Ladevorgang zu finden sind. Entwickelt und betrieben wird das Bezahlverfahren von der GLS-Bank. Das Zahlungsausfallrisiko für die komplette Bezahlung des Betrages liegt bei der Bank. Für den E-Auto Fahrer bleibt während des gesamten Lade- und Bezahlprozesses die Anonymität gewahrt, weil die GLS-Bank ausschließlich die IBAN erhält.

Die Nutzung eines Direktbezahlsystems bietet viele Vorteile für den Betreiber von Ladeinfrastruktur und die Fahrer von E-Fahrzeugen.

  • Direkte Freigabe und Bezahlung des Ladevorgangs an der Ladesäule mit der Bankkarte und ohne Vertragsbindung
  • Kontaktlose Girokarte wird für den E-Auto-Fahrer zur Ladekarte
  • Bereits heute mehr als 50 Millionen Karteninhaber in Deutschland
  • Betreiber kann flexibel attraktive Preise anbieten, auch weil zum Teil hohe Roaming-Gebühren entfallen
  • Transparente und unkomplizierte Abrechnung
  • Individuelle Abrechnungsmodelle zwischen Betreiber und Giro-e
giro-e direktbezahlsystem

Plug & Charge: Ohne Ladekarte laden

Das Auto kommuniziert selbstständig mit der Ladesäule. Die Abrechnung erfolgt automatisch über die Plug-and-Charge-Anbindung.

Für all jene, denen die Vorgänge mit Karten und Apps zu mühsam sind, stellt der Standard ISO 15118 einen neuen Ansatz bereit. Bei dieser Variante wird das Auto selbst zur Geldbörse, denn Fahrzeug und Ladeinfrastruktur kommunizieren automatisch miteinander. Sobald das Ladekabel eingesteckt wurde, werden Daten ausgetauscht und der Ladevorgang startet von selbst. Auch um das abschließende Bezahlen müssen Sie sich nicht manuell kümmern.

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Laden mittels Roaming Anbietern

Roaming-Anbieter für Ladesäulen ermöglichen das Laden von E-Autos über Ladekarten. Ziel ist, dass der Besitzer von Elektrofahrzeugen die Ladestationen verschiedener Betreiber nutzen können. Solche Roaming-Lösungen erweitern die eigenen Lademöglichkeiten auf die angeschlossenen Roaming-Partner, die der Roaming-Anbieter in seinem Portfolio bereithält. Bekannte Roaming-Firmen sind Plugsurfing und NewMotion die ein europaweites Netzwerk aus verschiedenen Ladepartnern aufgebaut haben. Sie übernehmen für den Ladenden unkompliziert dieAbrechnung mit dem Roaming-Partner. Dazu wird der Tarif des Ladesäulen Betreibers mit einem Aufschlag auf die eigentlichen Kosten des Ladevorgangs abgerechnet.

roaming-ladestation-v4 - grau

Bekannte E-Strom Roaming Anbieter

Firmen wie Plugsurfing und NewMotion bieten das Laden an beinahe allen Ladestationen in Europa an. Sie übernehmen die Abrechnung, wobei nach dem Tarif bezahlt wird, den der Betreiber der Ladesäule festlegt. Für diesen Service berechnet keiner der beiden Anbieter monatliche Grundgebühren. Dafür werden jedoch Aufschläge auf die Ladekosten erhoben, über die sich die Dienstleistungen der Abrechnungsanbieter finanzieren. Die Abrechnung basiert entweder auf der Ladezeit, der geladenen Strommenge oder einer Startgebühr.

 


 

NewMotion:

Der Abrechnungsanbieter NewMotion verfügt über ein ausgedehntes Ladenetz und unterstützt bisher über 80.000 Ladestationen in Deutschland. Eine monatliche Grundgebühr entfällt, die Kosten bei der Aufladung variieren entsprechend der Tarife der Ladesäulenanbieter. Geladen wird mit App, RFID-Schlüsselkarte oder Ladekarte. Die Ladekosten werden einmalig per Lastschrift abgerechnet.

Ladestationen: > 80.000 in Deutschland

Laden | Bezahlen: per App| RFID-Schlüsselkarte | Ladekarte

 


 

Comfort Charge der Telekom:

Mit mehr als 8000 Ladestationen in Deutschland, keine monatliche Grundgebühr. Die Kosten für das Aufladen belaufen sich auf zwei Cent die Minute (sowohl für AC als auch für DC). Die Aufladung erfolgt mittels einer Telekom-Ladestrom-App. Die Abrechnung der Kosten wird im Folgemonat realisiert.

8.000 Ladestationen in Deutschland |Bezahlung über Roaming bzw. E-Mobility Provider (EMP) 

 


 

Plugsurfing:

85.000 Ladestationen in Deutschland, keine monatliche Grundgebühr. Die Kosten variieren je nach verwendeter Ladestation. Das Aufladen geschieht über eine App oder einen RFID-Ladeschlüssel (9,95 Euro). Die Kosten werden von Plugsurfing monatlich abgerechnet.

Ladestationen: > 85.000 in Deutschland

Laden | Bezahlen: per App| RFID-Schlüsselkarte | Abrechnung per Lastschrift

Stand 21.09.2020

Welche Arten von Ladestrom-Tarifen existieren für das Elektroauto?

1. Zeit: Hier wird ausgehend davon verrechnet, wie lange das Auto mit der öffentlichen Ladesäule verbunden ist. Beachten Sie, dass dabei nicht nur die Ladezeit in der Strom fließt verrechnet wird, sondern der gesamte Zeitraum, in welchem das Auto mit dem Kabel der Ladestation verbunden ist.

2. Lademenge: Bei dieser Zahlungsart wird die insgesamt verbrauchte Lademenge, also die kWh, in Rechnung gestellt. Für Standzeiten, in denen nicht geladen wird, fallen in der Regel keine zusätzlichen Kosten an.

3. Zusätzliche Grundgebühr: Neben der verbrauchten Zeit sowie der Lademenge gibt es auch Tarife, bei denen eine Grundgebühr entrichtet werden muss. Diese fällt zusätzlich zu den restlichen Kosten an.

4. Startgebühr: Es wird ein einmaliges Entgelt für das Beginnen des Ladevorgangs berechnet. Je nachdem, für welchen Ladestationen-Betreiber Sie sich entscheiden, können mehrere der Preiskomponenten miteinander kombiniert werden.

Wichtig zu berücksichtigen - Welcher Nutzertyp sind Sie?

Die Nutzungsweise bestimmt das benötigte E-Fahrzeug und die benötigte Ladestation

Das Ladenetz und die Reichweite der E-Fahrzeuge in Deutschland wächst stetig, so dass vermehrt Vielnutzer mit ihren Elektroautos auf den Straßen zu finden sind. Bezüglich des Stromverbrauchs für sein E-Auto sollte sich der Fahrer eines E-Fahrzeugs bewusst machen, wie sich das persönliche Nutzungsverhalten gestaltet. Es ist ein Unterschied, ob ich aus purer Freude an der neuen Technik ein E-Fahrzeug gelegentlich für einen Sonntagsausflug nutze oder ob ich damit auch berufliche Zwecke verfolge bzw. zur Arbeit pendle. Der Nutzungsumfang und das Nutzungsziel können sich dementsprechend sehr unterschiedlich gestalten. Anbei ein paar Fahrertypen:

Der private Spaßfahrer

Private Spass- und Freizeitfahrer sind in der Wahl des E-Mobils wenig beschränkt. Der Spaß am Fahren steht im Vordergrund. Dabei ist es fast egal, ob man ein E-Auto, ein E-Bike, ein Pedelec oder einen E-Scooter nutzt. Bei den Ladestationen werden von Spassfahrern gerne einfache Modelle gewählt, wenn die Nutzung unregelmässig erfolgt und für das Laden immer ein ausreichendes Zeitfenster vorhanden ist.

Nutzungsweise

  • kurze und mittlere Strecken
  • Nutzung nach Bedarf
  • das Aufladen geschieht vor allem Zuhause

Benötigte Ladeleistung

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Flexibilität bei den Zahlungsarten

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Der Berufspendler

Berufspendler nutzen Elektrofahrzeugen für die Fahrt zur Arbeit und für Erledigungen auf dem Weg nach Hause. Berufspendler sind auf Kurz- und Mittelstrecken unterwegs und müssen das Auto daher in regelmäßig Abständen bzw. täglich aufladen. Das Fahrzeug lädt bei diesen Nutzern vor allem in der Nacht an der privaten Ladestation. Berufspendler nutzen gerne die Standzeit in der Firma, um den Akku aufzuladen, vor allem dann wenn dieser von der eigenen Firma kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Nutzungsweise

  • kurze und mittlere Strecken
  • regelmässige bzw. tägliche Nutzung
  • das Aufladen geschieht vor allem Zuhause
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Der Geschäftsreisende

Geschäftsreisende und Vertriebsmitarbeiter gelten als Vielfahrer, da sie entweder viele kürzere Strecken in kurzer Zeit hintereinander zurücklegen oder aber auf mittleren oder längeren Strecken zu Kunden und Geschäftspartnern fahren. Gewerbliche Intensivnutzer von E-Fahrzeugen benötigen in der Regel mehrere Akku-Ladungen und müssen Strom flexibel an Ladepunkten beziehen können. Da Geschäftsreisen sich häufig in Ballungsgebieten abspielen ist eine Nutzung von öffentlichen Ladestationen für deren Elektroauto alternativlos.

Nutzungsweise

  • viele kurze Strecken innerhalb eines begrenzten Gebiets oder mittlere und lange Strecken im Bundesgebiet
  • schnelles Aufladen an unterschiedlichen Ladepunkten nötig
  • das Aufladen geschieht vor allem unterwegs
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Praxistipp zur richtigen Auswahl der Ladekarte für ein E-Auto

Wer die passende Ladekarte für sich selbst aussuchen möchte, sollte neben dem eigenen Fahrverhalten auch seine Region mit in die Planung einbeziehen. Nutzer von E-Autos, die viel fahren, sollten sich zum Beispiel für eine Karte mit monatlicher Grundgebühr entscheiden, da bei dieser in der Regel keine weiteren oder nur wenige Kosten für die einzelnen Ladungen anfallen. Sofern Sie Ihr Elektroauto nur gelegentlich verwenden kann eine Prepaid-Karte die richtige Wahl sein.

Wichtige Ladeanbieter im europäischen Raum

Um das Aufladen im öffentlichen Raum einfacher zu gestalten, bieten sogenannte Roaming- Anbieter Ladenkarten an, die mit einer Vielzahl von Ladestationen kompatibel sind. Kunden können also nicht nur die Ladesäulen des eigenen Anbieters, sondern auch jene der Roaming-Partner nutzen. Dieses Modell eignet sich besonders gut für die eingangs erwähnten Notfalllader.

EnBW ist ein Energieversorger, der Elektroauto-Besitzern einen besonderen Service bietet. Per App können Ladestationen gefunden und der Ladevorgang im Anschluss bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach jedem einzelnen Ladevorgang, was EnBW zur idealen Lösung für Gelegenheitslader macht. Seit März 2019 rechnet der Anbieter exakt nach Stromverbrauch ab, weswegen im Zuge dessen auch ein Viellader-Tarif eingerichtet werden soll. Die EnBW mobility + App ist an 25.000 Stationen innerhalb der EU verwendbar und kommt ohne monatliche Grundgebühren. Pro Ladevorgang variiert der Preis je nach Tarif. Für die Abwicklung der Transaktionen wird nur die mobility+ App verwendet.

Enspire Energie (Ökostrom) verfügt über 2200 Ladestationen in Deutschland, eine Grundgebühr gibt es de facto nicht, allerdings bezahlen Sie für die Aufladevorgänge 5 Euro im Monat. Die Flatrate gilt für Enspire-Kunden mit Vertragsbindung. Für 5 Euro zusätzlich im Monat haben Sie Zugang zu den Roaming-Ladepunkten von ladenetz.de.

ENTEGA ENTEGA bietet eine Flatrate, mit der man für 45 Euro im Monat so viel und häufig aufladen darf, wie man möchte. Das ist insbesondere für den Typ der Vielfahrer eine lohnenswerte Investition. Mit der ENTEGA-Flatrate kann man an 90.000 Stationen in der EU laden kann. Diese schlägt mit einer monatlichen Gebühr von 45 Euro zu Buche. Dafür können Sie an den unterstützten Ladesäulen so viel laden wie Sie möchten. Die Mindestvertragslaufzeit für den Vertrag beträgt 12 Monate. Entega-Kunden zahlen statt 45 Euro nur 40.

E-WALD stellt Ihnen eine Prepaid-Karte an, auf die Sie 25 Euro einzahlen können, um damit jederzeit an verschiedenen Ladesäulen Ihr Auto aufzuladen. Je nach Ladeleistung variiert der Preis zwischen 2 Cent und 30 Cent die Minute.

Innogy: eCharge App: ePower basic (AC) ist innerhalb Deutschlands an 2400 Ladestationen vertreten und kommt mit einer monatlichen Grundgebühr von 4,95 Euro. Beim Ladevorgang selbst werden 30 Cent pro kWh verbraucht. Es fällt ein Tarif für regelmäßiges Laden an, welcher mit einer Vertragsbindung über 12 Monate einhergeht. Alternativ kann innogy ePower direct für gelegentliches Laden bei einer Gebühr von 39 Cent pro kWh (AC) verwendet werden. In diesem Fall fällt keine Grundgebühr an.

Maingau: Der Energiekonzern hat einen speziellen Autostromtarif für seine Kunden ins Leben gerufen, mit dem man sein E-Fahrzeug an über 8400 Ladepunkten in Deutschland aufladen kann. Dabei wird nach Ladeleistung abgerechnet. Der EinfachstromLaden Autostromtarif mit Ladekarte & App kann europaweit an 35.000 Stationen verwendet werden. Der Preis für das Laden beträgt 15 Cent pro kWh und 10 Cent pro Minute. Die Preise gelten für Maingau-Kunden. Ab 120 Minuten laden über AC beziehungsweise 60 Minuten über DC fallen Zusatzkosten an.

NATURSTROM
Ladekarte ist an 80.000 Ladestationen innerhalb der EU verwendbar und kommt ohne monatliche Grundgebühren. Pro Ladevorgang wird ein Preis von 5,90 Euro berechnet. Energiekunden von NATURSTROM müssen keinen Bereitstellungsbetrag entrichten.

Stand 21.09.2020

Automobilhersteller mit Abrechnungssystemen und eigenem Ladenetzwerk

Einige Automobilhersteller bieten eigene Abrechnungssysteme an, die lediglich von Elektrofahrzeugen dieser Marken verwendet werden können. Zu diesen Herstellern gehören unter anderem Tesla, Renault, Volkswagen sowie BMW. Bei Tesla selbst funktioniert das System etwas anders: Das Unternehmen bietet sogenannte SuperCharger-Ladesäulen an, die direkt angefahren und genutzt werden können. Die Abrechnung wird über das Nutzerkonto bei Tesla geregelt, welches beim Kauf der Tesla- Wagen vom Kunden eingerichtet wird. Je nach Ladephase kommt es zu Abweichungen im Preis. Bei Modellen bis 60 kW werden 23 Cent die Minute berechnet, bei über 60 kW 46 Cent.

BMW (ChargeNow Flex) ist weltweit mit 91.400 Ladestationen vertreten und wird nach Entrichtung einer Aktivierungsgebühr von 20 Euro freigeschaltet. Die Gebühren für das Laden betragen 0,07 Euro pro Minute am Tag und 0,035 Euro die Minute in der Nacht. Exklusiv für BMW-Kunden, im Ausland fallen Roaming-Gebühren an.

BMW (ChargeNow Active) ist – wie auch die Flex-Variante – mit weltweit 91.400 Ladestationen vertreten und wird mit monatlicher Grundgebühr von 9,50 Euro im Monat abgerechnet. Bei Tag fallen tagsüber 4 Cent pro Minute an, bei Nacht 2 Cent die Minute. Es handelt sich um einen exklusiven Service für BMW-Kunden; im Ausland fallen Roaming-Gebühren an.

Volkswagen besitzt in Deutschland 10.000 Ladestationen. Der sogenannte Charge & Fuel (Karte oder App)-Tarif kostet 5,90 Euro pro Ladevorgang und wird exklusiv nur für Halter eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs der Marken Volkswagen, Audi oder Volkswagen Nutzfahrzeuge zur Verfügung gestellt.

Renault besitzt 10.000 Ladestationen in Deutschland. Der Z.E. Pass-Tarif kommt ohne monatliche Grundgebühr aus, der Tarif für das Aufladen ist jedoch vom Betreiber abhängig und variiert somit. Der Service ist Kunden der Marke Renault vorbehalten. Die Bezahlung geschieht über Paypal oder per Kreditkarte.

Öffentliches Laden und Eichrechtskonformität

Die Eichrechtskonformität bringt Anhängern der E-Mobilität beim Aufladen und Bezahlen jene Sicherheit, die sie sich lange Zeit gewünscht haben. Die Hersteller von Ladestationen arbeiten gegenwärtig daran, dieses Konzept bei ihren Ladesäulen sicherzustellen. Mit der Eichrechtskonformität wird garantiert, dass Messgeräte ihre Ergebnisse in adäquater Form darstellen und den Kunden so gegen Verfälschung absichern. Des Weiteren müssen die Messergebnisse prüfbar sein.

Für Sie bedeutet das, dass Sie nur genau jenen Betrag bezahlen, den Sie auch tatsächlich geladen haben. Transparenz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Der Standard soll ab dem 1. April 2019 verbindlich umgesetzt sein. Deswegen wurde das Prinzip bereits vor längerer Zeit an die Ladestationen-Hersteller kommuniziert. Die Messung erfolgt nach kWh. Darüber hinaus muss jeder Ladevorgang der entsprechenden Person eindeutig zugeordnet werden.


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