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Halteverbotsschilder | Parkverbotsschilder als Kombi

Kaufen Sie hier robuste Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder.
6 Produkte mit 11 Varianten gefunden
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Schild Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt
ab 22,54 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (26,82 € inkl. MwSt.)
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15 % Sale
1 Variante
Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
ab 26,52 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (31,56 € inkl. MwSt.)
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3 Varianten
Schild Wer hier parkt, wird kostenpflichtig abgeschleppt
ab 20,45 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (24,34 € inkl. MwSt.)
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15 % Sale
2 Varianten
Absolutes Haltverbot - zur Selbstbeschriftung
ab 24,06 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (28,63 € inkl. MwSt.)
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2 Varianten
Eingeschränktes Haltverbot - zur Selbstbeschriftung
ab 24,06 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (28,63 € inkl. MwSt.)
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2 Varianten
Wer hier parkt, wird angezeigt und kostenpflichtig abgeschleppt
ab 24,06 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (28,63 € inkl. MwSt.)
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Parkverbotsschilder und Halteverbotsschilder zur Umsetzung von Parkverbots- und Halteverbotszonen

Parkverbotsschilder und Halteverbotsschilder von Bohmeyer & Schuster ergänzen als Kombischilder die Einzelvarianten nach StVO (hier klicken).

Parkverbotsschilder weisen entweder auf ein eingeschränktes oder ein absolutes Halteverbot hin. Zusätzlich können sie eine erklärende Textbeschriftung enthalten oder um ein separates Textschild ergänzt werden. Halteverbotsschilder werden sowohl in öffentlichen als auch in privaten Bereichen eingesetzt, um Einfahrten, Rettungswege und Privatgrundstücke freizuhalten.

Verkehrszeichen zum Anzeigen von Halte- oder Parkverbot

Um ein Halte- oder Parkverbot anzuzeigen, werden die Verkehrsschilder "Eingeschränktes Halteverbot" und "Absolutes Halteverbot" gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verwendet. Diese Begriffsbezeichnung entspricht der weithin gebräuchlichen Unterscheidung zwischen Halte- und Parkverbot. Seit einer Änderung im Jahr 2009 verwendet die StVO für das Parkverbotsschild anstatt der Bezeichnungen Halte- und Parkverbot die Unterteilung in ein eingeschränktes und ein absolutes Halteverbot. Die Bedeutung der Schilder ist identisch: Im absoluten Halteverbot darf nicht gehalten werden, im eingeschränkten Halteverbot (ehemals Parkverbot) dürfen Fahrzeugführer für bis zu 3 Minuten zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen halten.

Je nach geplantem Aufstellungsort der Halteverbotsschilder kann es sinnvoll sein, den Grund des Halteverbots näher zu spezifizieren. Zu diesem Zweck erhalten Sie das Verkehrsschild für das eingeschränkte und absolute Halteverbot bei uns mit erklärendem Text, der auf ein Privatgrundstück, die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abschleppung oder eine drohende Anzeige hinweist. Auf diese Weise wird die abschreckende Wirkung der Schilder erhöht und der Verkehrsteilnehmer zugleich über den Grund für die Halteverbotsschilder aufgeklärt.

Halteverbotsschilder zur individuellen Beschriftung

Für eine Verwendung der Parkverbotsschilder in anderen Bereichen können Sie das gewünschte Verkehrsschild bei uns auch zur Selbstbeschriftung mit leerem Textfeld anfordern. Unsere Halteverbotsschilder zur individuellen Beschriftung entsprechen bis auf den Text dem vorgedruckten Verkehrsschild. Die Beschriftung erfolgt mit Textfolien, die Sie in unserer Kategorie "Individuelle Schilder" nach Ihren persönlichen Vorstellungen erstellen können.

Alle unsere Halte- und Parkverbotsschilder sind aus widerstandsfähigem Aluminium gefertigt und für den Außeneinsatz geeignet. Für eine hohe Lebensdauer sind unsere Parkverbotsschilder UV-beständig verarbeitet.
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