Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h - Verkehrsschild VZ 274-60
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Das Verkehrsschild 274-56 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h" ist für alle Fahrzeugarten gültig. Sofern jedoch für eine spezielle Fahrzeugart (Gespanne, LKWs) bereits eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist, bleibt diese von dem Verkehrszeichen unberührt. Grundsätzlich ist immer die niedrigere Höchstgeschwindigkeit für den entsprechenden Verkehrsteilnehmer gültig.
Bei der Verwendung als Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in Baustellen auf Autobahnen kann das Verkehrsschild VZ 274-56 mit dem Zusatzzeichen „Auf … km“ VZ 1001-35 ergänzt werden, um den Verkehrsteilnehmer über die Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 274-56 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h" für alle Verkehrsteilnehmer.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.