Radweg - Verkehrsschild VZ 237
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Diese Verkehrs-Schilder entsprechen der StVO §41 Abs.1. Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Das Verkehrszeichen dient der Kennzeichnung von Sonderwegen.
- Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
- Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
- Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.
- § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufender Aluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.