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Rauchen verboten (BGV A8 P 01)

Made in Germany
22 Varianten
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  • Material: Folie (selbstklebend) , Aluminium oder Kunststoff , wahlweise selbstklebend oder langnachleuchtend
  • Maße: 30, 50, 100, 200, 315 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • langnachleuchtende Varianten erfüllen Leuchtklasse B bzw. C gemäß DIN 67510 / ISO 17398

  • Symbol nach BGV A8 und ASR A 1.3 (2007)
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Beschreibung
Das Verbotszeichen "Rauchen verboten" kennzeichnen Räume und Arbeitsbereiche, in denen Rauchverbot herrscht. Die Verbotskennzeichnung dient einerseits dem Nichtraucherschutz, ist in vielen Betriebsstätten aber auch aus sicherheitstechnischen oder hygienischen Gründen erforderlich. Dazu zählen beispielsweise brand- und explosionsgefährdete Bereiche, Gesundheitseinrichtungen sowie Betriebsstätten, in denen Lebensmittel verarbeitet werden.

Das Verbotsschild "Rauchverbot" weist Nichtraucherbereiche klar erkennbar als solche aus und erleichtert die Orientierung für Raucher und Nichtraucher. Kennzeichnen Sie ein bestehendes Rauchverbot mit bewährten Verbotszeichen gemäß BGV A8 . Unsere Verbotsschilder sind in verschiedenen Größen und Materialien erhältlich, auf Wunsch auch als langnachleuchtend e "Rauchen verboten" Schilder.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.
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