Parken halb auf Gehwegen (Ende) - Verkehrsschild VZ 315-52
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Das Parken halb auf Gehwegen (Ende) - Verkehrsschild zeigt das Ende einer Parkzone am Gehweg an
Unser Parken halb auf Gehwegen (Ende) - Verkehrsschild VZ 315-52 zeigt Verkehrsteilnehmern an, dass das halbe Parken auf Bürgersteigen nach Passieren des Schildes nicht mehr erlaubt ist. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil man laut StVO nicht auf Gehwegen parken darf und daher bei Nichtbeachtung des Schildes eine Geldstrafe droht. Zur besseren Verständlichkeit kommt das Schild mit einem weißen Piktogramm auf blauem Hintergrund. In unserem Online-Shop erhalten Sie das Produkt nach Wahl mit Maßen von 630 x 420 mm oder 900 x 600 mm.
Auch bei Nacht einsetzbar und leicht zu befestigen
Damit Sie sich um die Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit des Produkts keine Sorgen machen mussen, wird es aus robustem Aluminium hergestellt. Bei uns erhalten Sie das Verkehrsschild überdies nach Wahl in einer von drei Bauformen. Beachten Sie bitte, dass diese jeweils mit einer eigenen Form der Montage einhergehen. So wird es in Flachform mittels Rohrschellen, in Rundform mit Edelstahl-Klemmschellen und in Alform mit Alform-Klemmschellen befestigt. Damit das Produkt auch bei Nacht gute Dienste leisten kann, können Sie beim Kauf überdies entscheiden, ob das Produkt mit der Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3 ausgeliefert werden soll.