Erste Hilfe Koffer
Erste-Hilfe-Koffer beinhalten wichtiges Material zur Leistung von erster Hilfe. Der Erste Hilfe Koffer wird auch häufig als Verbandkoffer bzw. Erste-Hilfe-Kasten bezeichnet. Mehr Informationen finden Sie nachfolgend.
Gesetzliche Grundlage für Erste-Hilfe-Koffer
Seit Januar 2011 ist die ASR A4.3 in Kraft. Mithilfe dieser neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist eine genaue Formulierung gesetzlicher Pflichten für den Arbeitgeber erfolgt. Auch die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung in Betrieben sind nun konkretisiert.
Erste-Hilfe-Koffer können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Behältnisse sein, die meist aus Plastik oder Metall bestehen. Bei unbeweglichen Behältnissen muss der Standort sorgfältig festgelegt werden. Es muss sichergestellt sein, dass dieser leicht auffindbar und in der Regel ausreichend groß erkennbar gekennzeichnet ist. Das Standardsymbol für den Standort von solch einem Erste-Hilfe-Kasten ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (EG-Richtlinie 92/58/EWG, ISO-NORM ISO 3864).
Doch welcher Inhalt ist für einen Erste-Hilfe-Kasten sinnvoll?
Vorab sollte der Inhalt von einem Erste-Hilfe-Koffer immer auf seinen Verwendungszweck abgestimmt sein. Der Kerninhalt von einem Verbandkoffer ist in der Regel bei jedem Verbandkoffer gleich. Weitere DIN-Normen sind allerdings Branchen bezogen einzuhalten und bestimmen den erweiterten Inhalt. Bei der ersten Hilfe wird oft mehr benötigt als Verbandsmaterial wie Mullbinden, Wundauflagen, Dreieckstücher und Heftpflaster. Daher beinhalten die Koffer zusätzliches Material wie beispielsweise Beatmungsmasken, Pinzetten und Einmalhandschuhe. Auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien gehört zum Bestand. Diese Ausstattung ist für den Erste-Hilfe-Koffer im Alltag ausreichend.
1. Im Kraftfahrzeug
In Kraftfahrzeugen ist das Mitführen von einem Erste-Hilfe-Koffer im § 35h StVZO geregelt. Danach muss 1 Heftpflaster, 8 Wundschnellverbände, 3 mittlere Verbandpäckchen, 1 großes Verbandspäckchen, 3 Versandtücher, 2 Fixierbinden, 3 Mullbinden, 1 Rettungsdecke, 6 Kompressen, 2 Dreieckstücher, 1 Schere, 4 Einmalhandschuhe, 1 Erste-Hilfe-Broschüre und 1 Inhaltsverzeichnis mitgeführt werden. Dabei muss der Inhalt vollständig und gebrauchsfähig sein, sonst droht ein Verwarnungsgeld.
2.1 Der Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb
Die vorgeschriebenen Füllungen im betrieblichen Bereich entsprechen größtenteils denen im Kfz-Bereich. DIN 13157 gibt an, dass darüber hinaus Fingerkuppenverband, Fingerverband, Pflasterstrip, Augenkompresse, Kälte-Sofortkompresse, Vliestoff-Tuch und Folienbeutel Bestandteile eines vollständigen Erste-Hilfe-Koffers sein müssen.
Weitere betriebliche Verbandskästen nach der DIN 13157 sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die doppelte Menge an Material mit sich führen.
Die Anzahl der in einem Betrieb vorgeschrieben Erste-Hilfe-Koffer richtet sich nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße und der Verbandskastengröße.
2.2. Der Erste-Hilfe-Koffer in Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, Kita, etc.)
Des Weiteren haben Kindergärten und Schulen die Pflicht Erste-Hilfe-Koffer bei Exkursionen, Wanderungen, Studienfahrten, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle mitzuführen.
3. Weitere Empfehlungen für spezielles Erste-Hilfe-Material
Auch für das Inventar von Sanitätsräumen und die Bereitstellung von medizinischen Hilfsgeräten, beispielsweise von Defibrillatoren beinhaltet die neue ASR A4.3 klare Empfehlungen.
Was ist bei der Gebrauchstauglichkeitsprüfung von einem Erste-Hilfe-Koffer zu beachten?
Mithilfe von Plombierungen ist es schnell möglich festzustellen, ob die Erste-Hilfe-Koffer vollständig sind und das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit erkennbar ist. Verbrauchtes Erste-Hilfe-Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Erste-Hilfe-Material regelmäßig überprüft werden. Unsere Empfehlung: In einem Erste-Hilfe-Kurs wird der korrekte Umgang mit Verbandsmaterial und dem Erste-Hilfe-Kasten an sich erlernt und geübt.
Sie haben noch Fragen? Jetzt unverbindlich beraten lassen unter: +49 (0)30/2005369-0.
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