Verkehrsschilder
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Verkehrsschilder – Bedeutung
Der Gesetzgeber formuliert mittels verschiedener Verkehrsschilder Handlungsvorgaben in Form von Verboten und Geboten. Neben der Kennzeichnung von potentiellen Gefahrenbereichen gibt der Gesetzgeber damit den Teilnehmern im Straßenverkehr vor welches Verhalten er von Ihnen erwartet. Es ist insofern wichtig, dass Verkehrszeichen von allen Beteiligten im Straßenverkehr ausreichend erkannt und in vollem Umfang interpretiert werden können. Damit dies gewährleistet ist, wird eine international gängige Symbolik verwendet. Auch die Verwendung besonderer Materialien und die Einhaltung diverser Vorgaben von Seite des Gesetzgebers sind notwendig damit Verkehrsschilder vollumfänglich den Normen in Deutschland entsprechen. Informationen zu Einzelheiten finden Sie nachfolgend aufgeführt.Verkehrsschilder - Gültigkeit
Damit Verkehrsschilder gültig sind und vor allem bleiben, ist es notwendig neben einer fachgemäßen Anbringung auch die Einhaltung von Größenvorgaben und die Verwendung von dauerhaft leistungsfähigen Spezialfolien mit entsprechenden Reflexionsklassen (mehr dazu nachfolgend). Verkehrsschilder dürfen, um Ihre Gültigkeit zu wahren, weder an der Oberfläche beschädigt, noch mit Graffitis besprüht, noch mit Aufklebern versehen sein. Auch darf ein Verkehrsschild nicht Kopf stehen und muss in einer ausreichenden Höhe angebracht sein, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten. Eine eigene Herstellung von ist aufgrund verschiedener, einzuhaltender Gütevorschriften nicht ohne weiteres möglich. Nur wenn Verkehrsschilder genauestens den bildlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) beziehungsweise den Maßgaben des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat) entsprechen sind Sie auch zulässig. Ein Verkehrsschild mit ausgeblichenen Farben verliert ebenfalls die Zulässigkeit und muss gegen ein neues Schild ausgetauscht werden.Verkehrsschilder – Schriftart
Für Verkehrsschilder dürfen nicht beliebige Schriftarten verwendet werden. Die Schriftart muss der DIN 1451 entsprechen. Verkehrszeichen, die eine nur annähernde Schriftart verwenden, sind vielleicht optisch erkennbar und auch für Verkehrsbeteiligte ausreichend zu deuten, allerdings hat ein Verkehrsschild ohne passende Schriftart keine rechtliche Bindung.Verkehrsschilder – Farbgebung und Formgebung
Die Farbgebung und die Formgebung sind weitere elementare Punkte bei Verkehrszeichen. Die Straßenverkehrsordnung StVO sieht definierte RAL-Farben und eine genau definierte Formgebung vor. Die Einhaltung von Formen und Farben gemäß Verkehrzeichenkatalog ist vorgegeben.Verkehrsschilder – Größenvorgabe
Eine ausreichende Sichtbarkeit ist wichtig, damit Verkehrsschilder gültig sind. Jedes Verkehrsschild muss dem Sichtbarkeitsgrundsatz genügen, das bedeutet, dass die Schildgröße unter Berücksichtigung von anzunehmenden Geschwindigkeiten, angepasst sein muss. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Teilnehmer des Straßenverkehrs ein Verkehrszeichen komplett übersieht oder aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit Verkehrschilder optisch nicht mehr erfassen kann. Gemäß StVO sind drei Größen anzunehmen, die Verkehrsschilder haben können. Die Größe 2 stellt mit 100% den Basiswert dar:- Größe 1 (70% von Größe 2) – Kommt infrage für die Verwendung der Verkehrsschilder in Bereichen mit geringer Geschwindigkeit. Die unterschiedlichen Maximalwerte sind abhängig von der jeweiligen Form des Verkehrsschildes. Die maximale Geschwindigkeit in diesen Bereichen wird mit 49 km/h angenommen.
- Größe 2 (100 %) – Findet je nach Form der eingesetzten Verkehrsschilder in einem Geschwindigkeitsbereich von 21 bis 100 km/h Anwendung, zum Beispiel auf Bundesstrassen.
- Schildgröße 3 (je nach Form 125 bis 140% von Größe 2) – Verwendung für Überkopfbeschilderungen und Geschwindigkeiten ab 100 km/h geeignet.
Verkehrsschilder – erforderliche Anbringungshöhe
Zur Vermeidung von Verletzungen, welche Fußgänger oder Radfahrer durch eine zu niedrige Anbringung erleiden könnten und zur Einhaltung der geforderten Sichtbarkeit, gibt es eine rechtliche Regelung der einzuhaltenden Höhen. Die Höhe für die Anbringung der Verkehrsschilder misst sich im Regelfall von der Unterkante vom Verkehrszeichen. Zwei Meter Bodenabstand sollte das Schild mindestens haben, wobei Radfahrwege mit 2,20 Metern und mehr eine höhere Anbringung erfordern. An Schilderbrücken ist es mit 4,50 Metern noch mehr. Verkehrsschilder auf Verkehrsinseln und Verkehrsteilern müssen dafür nur 0,60 Meter erforderlichen Bodenabstand einhalten.Verkehrsschilder – erforderlicher Seitenabstand
Eine Sicherheitszone zwischen Verkehrszeichen und Fahrbahn ist vorgesehen, um Kollisionen von Fahrzeugen mit einem Verkehrsschild zu verhindern. Der seitliche einzuhaltende Abstand ist für Verkehrsschilder vom Gesetzgeber vorgegeben. Insbesondere bei Baustellenabsicherungen sind einige Vorgaben zu berücksichtigen. So dürfen innerhalb des Fahrbahnraums nicht ohne Weiteres Verkehrsschilder installiert sein, sofern nicht eine temporäre Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle eine Kollision von Verkehrsbeteiligten mit Schildern verhindert. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist ein halber Meter Mindestabstand von Verkehrsschild zu Verkehrsgeschehen vorgesehen. Verkehrsschilder sollten jedoch niemals 30 cm Mindestabstand unterschreiten, da es sonst zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung kommt. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind 150 cm Abstand vorgeschrieben.Alle Angaben zum Thema Verkehrsschilder ohne Gewähr
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